Verwendung


Für Rinder, Schafe und Ziegen nur nach betrieblicher Rationsberechnung.



Futterrechtliche Zulassung

Das Zitrustrester (teil-)entpektinisiert ist in der Positivliste für Einzelfuttermittel unter der Bezeichnung "Zitrustrester, entpektinisiert" (Nummer 6.07.02) registriert.